Die EU Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937 vom 23.10.2019 muss bis zum 17. Dezember dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt werden, ansonsten droht ansonsten ein Vertragsverletzungsverfahren.
Die EU-Richtlinie fordert den Schutz von Hinweisgebern bei Verstößen gegen EU-Recht. Der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) sieht darüber hinaus auch den Schutz bei Verstößen gegen deutsches Recht vor. Das kritisiert die Union, obwohl genau dies endlich für Rechtssicherheit sorgen würde.
Nun bleibt nicht mehr viel Zeit, um die EU-Richtlinie umzusetzen. Notfalls könnten sich Hinweisgeber auch direkt darauf berufen. Wir empfehlen daher, schon jetzt ein vernünftiges Hinweisgebersystem einzurichten. Denn die Zeit die jetzt im Gesetzgebungsverfahren verbummelt wird, fehlt nachher in der Umsetzung.
Wir unterstützen Sie gerne:
Unser Hinweisgeberystem für Unternehmen
Unser Hinweisgebersystem speziell für Krankenhäuser (auf health-care.inworks.de)